Der Kirchenvorstand ist ein Instrument der Mitbestimmung und Selbstverwaltung durch die Gemeindeglieder und für die Vermögensverwaltung der Gemeinde zuständig. Die Amtsinhaber vertreten die Kirchengemeinde auch in Rechtsgeschäften nach außen. Zu den Aufgaben zählen die Genehmigung des jährlichen Haushaltsplanes der Pfarrgemeinde sowie Miet- und Pachtangelegenheiten. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehört auch die Verantwortung für Gebäude und Personal, beispielsweise das Personal der zur Pfarrgemeinde gehörenden Kindergärten.
Das Gremium besteht aus dem Pfarrer bzw. dem leitenden Geistlichen der Kirchengemeinde und von wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählten Frauen und Männern. Die Zahl der gewählten Mitglieder ist abhängig von der Anzahl der Gemeindemitglieder und beträgt in unserer Gemeinde zur Wahl 2025 8 Personen. Diese werden im Erzbistum Köln bistumsweit alle 4 Jahre neu gewählt.
Bis zur Konstituierung des neuen Kirchenvorstands ist noch der im November 2021 gewählte Kirchenvorstand im Amt.















