
KV- und PGR-Wahl 2025:Pfarrgemeinderats- und Kirchenvorstandswahlen
Der Pfarrgemeinderat befasst sich mit der pastoralen Ausrichtung und überlegt, wie wir auch morgen noch lebendige Gemeinde sein können. Der Kirchenvorstand beschäftigt sich mit den Finanzen und Gebäuden der Pfarrgemeinde, dem Personal sowie vielen anderen Verwaltungsaufgaben.
Wahlberechtigt für den Pfarrgemeinderat ist jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag 14 Jahre alt ist. An der Kirchenvorstandswahl darf ab dem vollendeten 16. Lebensjahr teilgenommen werden.
Öffnungszeiten Wahllokale
Beide Wahlen (KV und PGR) können unabhängig vom Wohnort innerhalb der Gemeinde vorgenommen werden.
- In Leichlingen im Pfarrheim Ludger-Kühler Str. 1, Raum Quellengrund (im Erdgeschoss rechts)
- am Samstag, den 8. November 2025 von 17:00 bis 19:30 Uhr
- am Sonntag, den 9. November 2025 von 11:30 bis 13:00 Uhr
- In Witzhelden in der KiTa St. Heinrich, Leichlinger Str. 19
- am Sonntag, den 9. November 2025 von 09:00 bis 11:00 Uhr
Alternativ können Sie für beide Wahlen ab dem 13.10.,2025 Briefwahlunterlagen im Pastoralbüro abholen. Um für die Wahl berücksichtigt zu werden, müssen diese bis Sonntag, den 9. November 2025, 12:00 Uhr im Briefkasten des Pastoralbüros vorliegen.
Der Wahlausschuss