
Wahlen:Pfarrgemeinderats- und Kirchenvorstandswahlen
Der Pfarrgemeinderat befasst sich mit der pastoralen Ausrichtung und überlegt, wie wir auch morgen noch lebendige Gemeinde sein können. Der Kirchenvorstand beschäftigt sich mit den Finanzen und Gebäuden der Pfarrgemeinde, dem Personal sowie vielen anderen Verwaltungsaufgaben.
Wahlberechtigt für den Pfarrgemeinderat ist jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag 14 Jahre alt ist. An der Kirchenvorstandswahl darf ab dem vollendeten 16. Lebensjahr teilgenommen werden.
Die Kandidatenlisten werden in den Schaukästen an den Kirchen ausgehängt.
Beide Wahlen (KV und PGR) können unabhängig vom Wohnort innerhalb der Gemeinde vorgenommen werden.
Die Briefwahlunterlagen für beide Wahlen können Ende Oktober über das Pastoralbüro angefordert werden. Die Briefwahlunterlagen müssen bis Sonntag, den 9. November 2025, 12:00 Uhr im Briefkasten des Pastoralbüros vorliegen.
Der Wahlausschuss