
KV-- und PGR-Wahl 2025:Bekanntmachungen
Kirchenvorstandswahlen 2025
Die Liste der Wahlberechtigten zur Kirchenvorstandswahl liegt gemäß § 7 Abs. 4 KV-WO zur Einsichtnahme der Wahlberechtigten bezüglich ihrer eigenen Daten zu den Öffnungszeiten der Pastoralbüros in der Zeit vom Donnerstag, dem 25. September bis einschließlich Freitag, dem 3. Oktober 2025 aus..
Insoweit haben die Wahlberechtigten das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer eigenen personenbezogenen Daten zu prüfen.
Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten sind während der Auslegungsdauer unter Angabe der Gründe in Textform oder zur Niederschrift an den Wahlvorstand einzulegen.
Nach Ablauf der Auslegungsfrist sind Einsprüche nicht mehr zulässig. Zur Erhebung des Einspruchs ist jedes wahlberechtigte Mitglied der Kirchengemeinde berechtigt.

Unsere Vorschläge für die Wahl zum Kirchenvorstand
Liste in alphabetischer Reihenfolge
- Bartsch, Nathalie
- Dr. Biedendieck, Ulrike
- Frankenberger, Klaudia
- Guski, Christoph
- Koenig, Angelika
- Laufs, Dominik
- Lindau, Hans-Joachim
- Moeck, Jaqueline
- Rösgen, Christoph
- Thies, Hans-Jürgen
Weitere Angaben zu den vorgeschlagenen Kandidierenden sind den Listen in den Schaukästen an den Kirchen zu entnehmen.
Ergänzungsvorschläge zu dieser Liste können noch bis zum 02.10.2025 beim Wahlausschuss eingereicht werden. Dem folgender Auszug aus der Wahlordnung sind die Voraussetzungen für Ergänzungsvorschläge zu entnehmen.

Pfarrgemeinderatswahlen 2025
Unsere Kandidatinnen und Kandidaten
Endgültige Liste in alphabetischer Reihenfolge
- Albanus, Nicola
- Buckley, Fergus
- Draube, Christoph
- Hartwig, Markus
- Koenig, Klara
- Markus, Larissa
- Pfaffelhuber, Nuala
- Dr. Schmitz-Beuting, Christian
- Schwung, Christine
- Severing, Wolfgang
- Wojahn, Albert
Weitere Angaben zu den Kandidierenden sind den Listen in den Schaukästen an den Kirchen zu entnehmen.
Wahlberechtigt für den Pfarrgemeinderat ist jedes Gemeindemitglied, das am 8. November 2025 das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Für unseren Seelsorgebereich sind 11 Mitglieder in den Pfarrgemeinderat zu wählen.