Zum Inhalt springen
Schild Fastenzeit

Impuls zur Fastenzeit:Impuls zum 5. Fastensonntag, 22.03.2026

Datum:
22. März 2026
Von:
Inge Metzemacher
Kreuzverhüllung
Verhüllter Jesus am Kreuz

Vom 5. Fastensonntag an werden nach altem Brauch bis zum Ende der Karfreitagsliturgie die Kreuze in den Kirchen verhüllt. 

Im Mittelalter wurde das Kreuz immer mehr zum Zeichen des „erhöhten Christus“. Vom Passionssonntag an sollte man sich bewusst mehr an den Gekreuzigten in seinem Leid erinnern, deshalb wurden die Triumpfkreuze verhüllt. 

Und heute? Mich weisen in diesem Jahr die verhüllten Kreuze darauf hin, dass „verdeckt und unsichtbar“ Jesus in den vielen Menschen mitleidet, die heute nur als Opferzahl von Kriegen, von Flucht und Katastrophen in den Nachrichten auftauchen. Wir sehen und kennen sie nicht. Aber: “Was ihr für einen der geringsten Brüder und Schwestern tut, das tut ihr mir“ (nach Mt 25,40).

Das verhüllte Kreuz lädt uns ein, hinzusehen auf das verborgene Leiden Jesu in unserer Zeit und an unserer Welt. 

Einen gesegneten 5. Fastensonntag!

Ihre Pastoralreferentin Inge Metzemacher

Teilen Sie, was Sie bewegt!

Fastenzeit ist Weggemeinschaft.
Gestalten Sie einen Tag mit: mit einem kurzen Impuls, der andere ermutigt, nachdenklich macht oder stärkt.

Ihre Erfahrungen, Ihr Glaube, Ihre Worte zählen. Teilen Sie einen kurzen Impuls – einen Gedanken, ein Gebet oder ein Wort aus der Schrift – gerne mit Foto – und bereichern Sie damit unseren gemeinsamen Weg durch diese besondere Zeit. 

Über den folgenden Link gelangen Sie zu einer Liste der noch nicht vergebenen Termine. Reservieren Sie sich einen Termin, indem Sie ihn buchen. Schicken Sie dann bis 3 Tage vor dem Termin Ihren Impuls an pfarrbrief@kplw.de.

Bitte beachten:

  • Überlassen Sie die Sonntage bitte dem Seelsorgeteam

  • Bei Texten oder Bildern, die nicht von Ihnen selbst stammen, muss eine Nutzungsgenehmigung vorliegen. Bitte schicken Sie diese in einem solchen Fall in der Mail mit oder geben Sie die Quelle an, der wir entnehmen können, dass die Nutzungsgenehmigung vorliegt (bevorzugt den Link zur entsprechenden Seite). Werke, die älter als 100 Jahre sind, sind gemeinfrei.